2. Abschluss des Vermittlungsvertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RSL den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch den RSL beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder dem RSL mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Der RSL behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt.
3. Bezahlung/Lieferung Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der RSL die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der RSL ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei dem RSL berechneten Stornogebühren dem Anmelder in Rechnung zu stellen. Bei Umbuchungen behält sich der RSL vor, dem Kunden alle dem RSL bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten in Rechnung zu stellen. Der RSL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Haftung bei Reisevertrag Der RSL haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit dem RSL bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung des RSL für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist der RSL ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Der RSL haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
6. Fremde Inhalte, Disclaimer Bei der Umsetzung dieser Website verlässt sich der RSL auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es dem RSL nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge. Der Inhalt aller von dem RSL verlinkten Webseiten wurde von dem RSL beim ersten Einstellen überprüft. Diese haben nach Kenntnis des RSL keinen rechtswidrigen, moralisch fragwürdigen oder diffamierenden Inhalt. Da der RSL neue Inhalte nicht ständig überprüfen kann, distanziert sich der RSL hiermit ausdrücklich von sämtlichen nachträglich geänderten oder ergänzten Inhalten der verlinkten Seiten.
7. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Der RSL ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt der RSL nicht. Insbesondere haftet der RSL nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
8. Datenschutz Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von den RSL in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass der RSL Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von dem RSL personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist der RSL berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
9. Schlussbestimmungen Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Gummersbach als Gerichtsstand vereinbart.
Haftungsausschluss
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